1 sek
Reaktionszeit
1,6 mm
Mindestens 1,6 mm Reifenprofieltiefe an jeder Stelle der Lauffläche
1 m
Beim Kreuzen und überholen von Raupenfahrzeugen mindestens 1 m seitlicher Abstand
1 m
Ladungen mit mehr als 1 m Überhang nach hinten sind zu kennzeichnen
1,5 m
Bei freiwilligem Halten neben Tramschienen mindestens 1,5 m Abstand
1,5 m
Beim Halten auf dem Trottoir muss für die Fussgänger mindestens 1,5 m frei bleiben
2 m
Mindestens 2 m Abstand, wenn man hinter der stehenden Strassenbahn hält
2,55 m
Höchstbreite für Motorwagen und Anhänger 2,55 m
3 m
Bei freiwilligem Anhalten neben Sicherheitslinien, Doppellinien und Längslinien muss eine mindestens
3 m breite Durchfahrt frei bleiben
4 m
Das Fahrzeug darf mit der Ladung höchstens 4 m hoch sein
5 m
Abschleppstangen dürfen höchstens 5 m lang sein
5 m
Bei freiwilligem Halten vor und nach Strassenverzweigungen muss zur Querfahrbahn ein Abstand von mindestens 5 m sein
5 m
Freiwilliges Halten näher als 5 m vor Fussgängerstreifen ohne Halteverbotslinie ist untersagt
6 m
Strassen, die weniger als 6 m breit sind, gelten als schmale Strassen Ich muss auf halbe Sichtweite anhalten können
8 m
Abschleppseile dürfen höchstens 8 m lang sein
10 m
Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe: Näher als 10 m vor und nach Haltetafeln darf man nur halten,
um Personen ein- oder aussteigen zu lassen
10 m
Die Länge der Hlateverbotslinie vor Fussgängerstreifen
16, 5 m
Sattelmotorfahrzeuge max. 16,5 m länge
18, 75 m
Anhängerzüge dürfen ohne Ladung höchstens 18,75 m lang sein
20 m
Das hintere Kontrollschild muss nachts aus 20 m lesbar sein
20 m
Innerorts ist das Parkieren näher als 20 m vor und nach Bahnübergängen verboten
20 m - 100 m
Innerorts stehen Vorwegweiser 20-100 m vor Verzweigungen
0 m - 50 m
Innerorts stehen Gefahrensignale 0-50 m vor der Gefahrenstelle
50 m
Das Pannensignal muss mindestens 50 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden
50 m
Nebelschlusslichter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt
50 m - 75 m
Das Abblendlicht muss 50 m Fahrbahn beleuchten Asymmetrisch 75 m
100 m
Das Pannensignal muss auf Strassen mit schnellem Verkehrvmindestens 100 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden
100 m
Die Scheinwerfer müssen 100m Fahrbahn beleuchten
100 m
Wer einem vortritts berechtigten Fahrzeug folgt, muss einen Abstand von rund 100m wahren
150 m 250 m
Ausserorts stehen die Vorwegweiser 150-250 m vor Verzweigungen
150 m - 250 m Ausserorts stehen die Gefahrensignale 150-250 m vor der Gefahrenstelle
200 m
Spätestens 200 m vor dem Kreuzen ist abzublenden..