1 sek Reaktionszeit 1,6 mm Mindestens 1,6 mm Reifenprofieltiefe an jeder Stelle der Lauffläche 1 m Beim Kreuzen und überholen von Raupenfahrzeugen mindestens 1 m seitlicher Abstand 1 m Ladungen mit mehr als 1 m Überhang nach hinten sind zu kennzeichnen 1,5 m Bei freiwilligem Halten neben Tramschienen mindestens 1,5 m Abstand 1,5 m Beim Halten auf dem Trottoir muss für die Fussgänger mindestens 1,5 m frei bleiben 2 m Mindestens 2 m Abstand, wenn man hinter der stehenden Strassenbahn hält 2,55 m Höchstbreite für Motorwagen und Anhänger 2,55 m 3 m Bei freiwilligem Anhalten neben Sicherheitslinien, Doppellinien und Längslinien muss eine mindestens 3 m breite Durchfahrt frei bleiben 4 m Das Fahrzeug darf mit der Ladung höchstens 4 m hoch sein 5 m Abschleppstangen dürfen höchstens 5 m lang sein 5 m Bei freiwilligem Halten vor und nach Strassenverzweigungen muss zur Querfahrbahn ein Abstand von mindestens 5 m sein 5 m Freiwilliges Halten näher als 5 m vor Fussgängerstreifen ohne Halteverbotslinie ist untersagt 6 m Strassen, die weniger als 6 m breit sind, gelten als schmale Strassen Ich muss auf halbe Sichtweite anhalten können 8 m Abschleppseile dürfen höchstens 8 m lang sein 10 m Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe: Näher als 10 m vor und nach Haltetafeln darf man nur halten, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen 10 m Die Länge der Hlateverbotslinie vor Fussgängerstreifen 16, 5 m Sattelmotorfahrzeuge max. 16,5 m länge 18, 75 m Anhängerzüge dürfen ohne Ladung höchstens 18,75 m lang sein 20 m Das hintere Kontrollschild muss nachts aus 20 m lesbar sein 20 m Innerorts ist das Parkieren näher als 20 m vor und nach Bahnübergängen verboten 20 m - 100 m Innerorts stehen Vorwegweiser 20-100 m vor Verzweigungen 0 m - 50 m Innerorts stehen Gefahrensignale 0-50 m vor der Gefahrenstelle 50 m Das Pannensignal muss mindestens 50 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden 50 m Nebelschlusslichter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt 50 m - 75 m Das Abblendlicht muss 50 m Fahrbahn beleuchten Asymmetrisch 75 m 100 m Das Pannensignal muss auf Strassen mit schnellem Verkehrvmindestens 100 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden 100 m Die Scheinwerfer müssen 100m Fahrbahn beleuchten 100 m Wer einem vortritts berechtigten Fahrzeug folgt, muss einen Abstand von rund 100m wahren 150 m 250 m Ausserorts stehen die Vorwegweiser 150-250 m vor Verzweigungen 150 m - 250 m Ausserorts stehen die Gefahrensignale 150-250 m vor der Gefahrenstelle 200 m Spätestens 200 m vor dem Kreuzen ist abzublenden..
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