Zusammenfassung der Zahlen die man wissen muss !
 

1 sek.

Reaktionszeit

1,6 mm

Mindestens 1,6 mm Reifenprofieltiefe an jeder Stelle der Lauffläche

1 m

Beim Kreuzen und Überholen von Raupenfahrzeugen mindestens 1 m seitlicher Abstand

1 m

Ladungen mit mehr als 1 m Überhang nach hinten sind zu kennzeichnen

1,5 m

Bei freiwilligem Halten neben Tramschienen mindestens 1,5 m Abstand

1,5 m

Beim Halten auf dem Trottoir muss für die Fussgänger mindestens 1,5 m frei bleiben

2 m

Mindestens 2 m Abstand, wenn man hinter der stehenden Strassenbahn hält

2,55 m

Höchstbreite für Motorwagen und Anhänger 2,55 m

3 m

Bei freiwilligem Anhalten neben Sicherheitslinien, Doppellinien und Längslinien muss eine mindestens 3 m breite Durchfahrt frei bleiben

4 m

Das Fahrzeug darf mit der Ladung höchstens 4 m hoch sein

5 m

Abschleppstangen dürfen höchstens 5 m lang sein

5 m

Bei freiwilligem Halten vor und nach Strassenverzweigungen muss zur Querfahrbahn ein Abstand von mindestens 5 m sein

5 m

Freiwilliges Halten näher als 5 m vor Fussgängerstreifen ohne Halteverbotslinie ist untersagt

6 m

Strassen, die weniger als 6 m breit sind, gelten als schmale Strassen
Ich muss auf halbe Sichtweite anhalten können

8 m

Abschleppseile dürfen höchstens 8 m lang sein

10 m

Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe: Näher als 10 m vor und nach Haltetafeln darf man nur halten, um Personen  ein- oder aussteigen zu lassen

10 m

Die Länge der Hlateverbotslinie vor Fussgängerstreifen

16, 5 m

Sattelmotorfahrzeuge max. 16,5 m länge

18, 75 m

Anhängerzüge dürfen ohne Ladung höchstens 18,75 m länge

20 m

Das hintere Kontrollschild muss nachts aus 20 m lesbar sein

20 m

Innerorts ist das Parkieren näher als 20 mvor und nachBahnübergängen verboten

20 m - 100 m

Innerorts stehen Vorwegweiser 20-100 m vor Verzweigungen

0 m - 50 m

Innerorts stehen Gefahrensignale 0-50 m vor der Gefahrenstelle

50 m

Ausserorts ist das Parkieren näher als 50 m vor und nach Bahnübergängen verboten

50 m

Das Pannensignal muss mindestens 50 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden

50 m

Nebelschlusslichter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt

50 m - 75 m

Das Abblendlicht muss 50 m Fahrbahn beleuchten
Asymmetrisch 75 m

100 m

Das Pannensignal muss auf Strassen mit schnellem Verkehrvmindestens 100 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden

100 m

Die Scheinwerfer müssen 100m Fahrbahn beleuchten

100 m

Wer einem vortritts berechtigten Fahrzeug folgt, muss einen Abstand von rund 100m wahren

150 m 250 m

Ausserorts stehen die Vorwegweiser 150-250 m vor Verzweigungen

150 m - 250 m

Ausserorts stehen die Gefahrensignale 150-250 m vor der Gefahrenstelle

200 m

Spätestens 200 m vor dem Kreuzen ist abzublenden..