Zusammenfassung der
Zahlen die man wissen muss !
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1 sek. |
Reaktionszeit |
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1,6 mm |
Mindestens 1,6 mm Reifenprofieltiefe an jeder Stelle der Lauffläche |
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1 m |
Beim Kreuzen und Überholen von Raupenfahrzeugen mindestens 1 m seitlicher Abstand |
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1 m |
Ladungen mit mehr als 1 m Überhang nach hinten sind zu kennzeichnen |
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1,5 m |
Bei freiwilligem Halten neben Tramschienen mindestens 1,5 m Abstand |
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1,5 m |
Beim Halten auf dem Trottoir muss für die Fussgänger mindestens 1,5 m frei bleiben |
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2 m |
Mindestens 2 m Abstand, wenn man hinter der stehenden Strassenbahn hält |
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2,55 m |
Höchstbreite für Motorwagen und Anhänger 2,55 m |
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3 m |
Bei freiwilligem Anhalten neben Sicherheitslinien, Doppellinien und Längslinien muss eine mindestens 3 m breite Durchfahrt frei bleiben |
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4 m |
Das Fahrzeug darf mit der Ladung höchstens 4 m hoch sein |
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5 m |
Abschleppstangen dürfen höchstens 5 m lang sein |
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5 m |
Bei freiwilligem Halten vor und nach Strassenverzweigungen muss zur Querfahrbahn ein Abstand von mindestens 5 m sein |
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5 m |
Freiwilliges Halten näher als 5 m vor Fussgängerstreifen ohne Halteverbotslinie ist untersagt |
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6 m |
Strassen,
die weniger als 6 m breit sind, gelten als schmale Strassen |
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8 m |
Abschleppseile dürfen höchstens 8 m lang sein |
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10 m |
Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe: Näher als 10 m vor und nach Haltetafeln darf man nur halten, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen |
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10 m |
Die Länge der Hlateverbotslinie vor Fussgängerstreifen |
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16, 5 m |
Sattelmotorfahrzeuge max. 16,5 m länge |
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18, 75 m |
Anhängerzüge dürfen ohne Ladung höchstens 18,75 m länge |
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20 m |
Das hintere Kontrollschild muss nachts aus 20 m lesbar sein |
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20 m |
Innerorts ist das Parkieren näher als 20 mvor und nachBahnübergängen verboten |
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20 m - 100 m |
Innerorts stehen Vorwegweiser 20-100 m vor Verzweigungen |
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0 m - 50 m |
Innerorts stehen Gefahrensignale 0-50 m vor der Gefahrenstelle |
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50 m |
Ausserorts ist das Parkieren näher als 50 m vor und nach Bahnübergängen verboten |
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50 m |
Das Pannensignal muss mindestens 50 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden |
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50 m |
Nebelschlusslichter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt |
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50 m - 75 m |
Das
Abblendlicht muss 50 m Fahrbahn beleuchten |
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100 m |
Das Pannensignal muss auf Strassen mit schnellem Verkehrvmindestens 100 m hinter dem Hindernis aufgestellt werden |
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100 m |
Die Scheinwerfer müssen 100m Fahrbahn beleuchten |
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100 m |
Wer einem vortritts berechtigten Fahrzeug folgt, muss einen Abstand von rund 100m wahren |
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150 m 250 m |
Ausserorts stehen die Vorwegweiser 150-250 m vor Verzweigungen |
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150 m - 250 m |
Ausserorts stehen die Gefahrensignale 150-250 m vor der Gefahrenstelle |
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200 m |
Spätestens 200 m vor dem Kreuzen ist abzublenden.. |
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