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Bei der Anmeldung zur Praktischen
Führerprüfung für die Kategorie A, A1, B, B1, C oder C1 ist
nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde von acht Stunden Dauer bei
einem/einer Fahrlehrer/in besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht länger als 2
Jahre zurückliegen. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen
Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen.
Der Kurs über
Verkehrskunde soll, namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre, zu
einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. Die
Bewerber/innen die zum Besuch eines Kurses Verkehrskunde verpflichtet sind,
können erst am Kurs teilnehmen, wenn sie im Besitz des Lernfahrausweises
sind.
Im moment biete ich keine Verkehrskunde an.